Finance

Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen
Falls Sie privat versichert sind oder eine Zusatzversicherung besitzen, wird die Therapie von der Kasse ganz oder teilweise übernommen. Sie bleiben jedoch Vertragspartner und informieren sich bitte vorab genau über den Hergang der finanziellen Abwicklung bei ihrer Kasse.

Gesetzliche Kassen
Manchmal bezahlen in Ausnahmefällen auch gesetzliche Krankenkassen die Therapie über das Kostenerstattungsverfahren. Falls Sie bei mindestens 10 Kollegen mit Kassensitz abgewiesen werden aufgrund von terminlichen Engpässen, dann können sie diese Liste mit fehlgeschlagenen Versuchen und das PTV11 Formular bei der Kasse einreichen und ein Kostenerstattungsverfahren beantragen. Zunächst melden sie sich bei der 116117 Terminvergabestelle um zu sehen ob wirklich kein Kollege in ihrer Umgebung einen Platz frei hat. Bitte erkundigen Sie sich zu diesem Verfahren bei Ihrer Krankenkasse. Auch hier gilt, sie bleiben mein Vertragspartner und im Zweifel müssten sie selbst die Kosten tragen.

Selbstzahler
Sie wollen nicht, dass eine Diagnose bei Ihrer Krankenkasse bekannt wird und zahlen die Behandlung selbst. Keine Diagnose, kein Antrag an die Krankenkassen, keine Nachteile.Vorteile von Selbstzahlern: Einzelgespräche können sofort vergeben werden, ohne Antragsstellung an die Krankenkasse Sie können Ihre Termine (Uhrzeit und Abstände) frei wählen, so dass Sie in Ruhe Ihren Verpflichtungen nachkommen können Freie Methodenwahl, da die Therapie nicht den Richtlinien der Kassen entsprechen muss Krankenkassen übernehmen die Therapie nur für Patienten, die als „psychisch krank“ eingestuft werden, also eine Diagnose erhalten. Dies birgt verschiedene Nachteile:
– Negativen Auswirkungen der Diagnose auf den Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits- und privaten Krankenversicherungen. (Verschweigen der Diagnose führt zu Verlust des Versicherungsschutzes, Angabe der Diagnose führt zu Risikozuschlägen)       
– Strikte Festlegung der Methode, die angewendet wird und der Anzahl der Stunden, die bezahlt werden (geringe Flexibilität, wie oft und wann die Termine stattfinden und wie lange die Therapie an sich dauert)

Steuern
Kosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, können in der Regel als „Außergewöhnliche Belastung“ unter §33 von Ihrer Steuer abgesetzt werden.

Kosten
Einzelgespräche                                     131,15 – 153,00 (50 Minuten)
GOP Ziffer 870 mit dem 3,0 fachen Satz – 3,5 facher Satz (wird vorher vereinbart, je nach Aufwand)
Paar- und Familiengespräche sowie aufsuchende Therapie                  153 Euro (50 Minuten)
GOP Ziffer 870 mit dem 3,5 fachen Satz



Weitere Kosten bei Abrechnung über private Krankenkassen
Biographische Anamnese            123,34 Euro
GOP Ziffer 860 1x zu Beginn
Fragebogen Diagnostik                12,17 Euro
GOP Ziffer 857 pro Test
Erstantrag, Verlängerungsantrag   67,03 Euro
GOP Ziffer 85  pro Arbeitsstunde

Allgemeine weitere Kosten
Ausfallhonorar                                 100 Euro wenn nicht früher als mind. 24 Stunden vorher abgesagt wurde



Evamaria Czerny IBAN: DE49 1203 0000 1061 8905 52 /BIC: BYLADEM1001