Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen: Falls Sie privat versichert sind oder eine Zusatzversicherung besitzen, wird die Therapie von der Kasse ganz oder teilweise übernommen. Sie bleiben jedoch Vertragspartner und informieren sich bitte vorab genau über den Hergang der finanziellen Abwicklung bei ihrer Kasse. Manchmal bezahlen in Ausnahmefällen auch gesetzliche Krankenkassen die Therapie über das Kostenerstattungsverfahren, falls Sie bei einigen Kollegen abgewiesen werden aufgrund von terminlichen Engpässen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Selbstzahler Sie wollen nicht, dass eine Diagnose bei Ihrer Krankenkasse bekannt wird und zahlen die Behandlung selbst. Keine Diagnose, kein Antrag an die Krankenkassen, keine Nachteile. Vorteile von Selbstzahlern:
- Negativen Auswirkungen der Diagnose auf den Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits- und privaten Krankenversicherungen. (Verschweigen der Diagnose führt zu Verlust des Versicherungsschutzes, Angabe der Diagnose führt zu Risikozuschlägen) - Strikte Festlegung der Methode, die angewendet wird und der Anzahl der Stunden, die bezahlt werden (geringe Flexibilität, wie oft und wann die Termine stattfinden und wie lange die Therapie an sich dauert)
Steuern Kosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, können in der Regel als "Außergewöhnliche Belastung" unter §33 von Ihrer Steuer abgesetzt werden.
Kosten: Einzelgespräche: 131,15 (50 Minuten) GOP Ziffer 870 mit dem 3,0 fachen Satz Paar- und Familiengespräche: 153 Euro (50 Minuten) GOP Ziffer 870 mit dem 3,5 fachen Satz
Weitere Kosten bei Abrechnung über private Krankenkassen: Biographische Anamnese: 123,34 Euro GOP Ziffer 860 1x zu Beginn Fragebogen Diagnostik: 12,17 Euro GOP Ziffer 857 pro Test Erstantrag, Verlängerungsantrag: 67,03 Euro GOP Ziffer 85 pro Arbeitsstunde
Allgemeine weitere Kosten: Ausfallhonorar: 100 Euro wenn nicht früher als mind. 24 Stunden vorher abgesagt wurde
Evamaria Czerny IBAN: DE49 1203 0000 1061 8905 52 /BIC: BYLADEM1001
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